Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Falk-Yachting (im Folgenden Vermittler genannt) für Vermittlungsgeschäfte von Sportbooten, Yachten, Hausbooten und Reisemobilen (im Folgenden Yacht genannt)

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Vermittlungsverträge und damit zusammenhängende Geschäfte zwischen dem Vermittler einerseits und dem Auftraggeber andererseits.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, einer konkludenten Geltung wird ausdrücklich widersprochen.


2 Rechte und Pflichten des Vermittlers

Der Vermittler ist mit dem Nachweis von Kaufinteressenten oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beauftragt. Er wird somit als Nachweis-/Vermittlungsmakler für den Auftraggeber tätig.

Der Vermittler nimmt den Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung der sich ihm ergebenden Abschlusschancen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Er ist verpflichtet, alle in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln.

Der Vermittler wird die Yacht zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Preis anbieten. Er ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, mit den Interessenten die Yacht zu betreten, zu besichtigen und Verkaufsgespräche mit den Interessenten zu führen.

Der Vermittler verpflichtet sich, alle ernsthaften Angebote von Kaufinteressenten an den Auftraggeber weiterzuleiten. Es steht zur Disposition des Auftraggebers, das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages anzunehmen oder abzulehnen.

Der Vermittler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter und kann auch nicht für etwaige Irrtümer oder Unterlassungen bezüglich der Angaben über die Yacht oder Preisangaben verantwortlich gemacht werden. 

Der Auftraggeber garantiert, dass er die Yacht richtig beschrieben hat und hält den Vermittler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass diese Darstellungen unrichtig oder unvollständig sind, es sei denn, der Vermittler kennt diese Unrichtigkeit(en).

3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, sich ohne Mitwirkung des Vermittlers um den Abschluss eines Kaufvertrages zu bemühen. Wird die Yacht vom Auftraggeber privat verkauft, entsteht kein Provisionsanspruch. 

Der Auftraggeber hat den Vermittler mit allen notwendigen Informationen wie Spezifikation, Fotos, Grundrissplänen, Mehrwertsteuernachweis, Liegeplatz und Ansprechpartnern der Yacht zu versorgen und über eventuelle Änderungen unverzüglich zu informieren. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede mögliche Unterstützung zu leisten, um einen Verkauf der Yacht zu gewährleisten, insbesondere Kaufinteressenten eine Besichtigung der Yacht zu ermöglichen. 

Falls dem Auftraggeber ein ihm durch den Vermittler nachgewiesener Kaufinteressent bereits bekannt ist, hat er dies dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen, widrigenfalls kann er sich nicht auf eine solche Kenntnis berufen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler vom Zustandekommen einer von ihm selbst veranlassten Veräußerung unverzüglich zu benachrichtigen.
Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Vermittler auf Verlangen eine vollständige Kopie des Kaufvertrages zu übergeben. Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Vermittlers zurückzuführen ist.


4 Haftung

Falk-Yachting als Vermittler ist nicht für den aktuellen Zustand der jeweiligen Yacht, sowie für die Genauigkeit der übermittelten Daten verantwortlich und haftbar.

Die Haftung des Vermittlers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor oder der Haftungsausschluss führt zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Auftraggebers, in dem er insbesondere solche Rechte wegnimmt oder einschränkt, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade dem Auftraggeber zu gewähren hat und/oder den Vermittler von Verpflichtungen befreit, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.

Liegt keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor und besteht nach vorstehender Regelung eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit, so ist diese beschränkt auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Durchschnittsschadens.


5 Vermittlungsvertrag und Provision

Der Vermittlungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende aufeinander bezogene Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Für das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages ist die Schriftform nicht erforderlich.

Für die Vermittlung des Abschlusses eines Kaufvertrages erhält der Vermittler eine vorher vereinbarte Provision vom Auftraggeber.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises vom Vermittler ein Vertrag zustande gekommen ist. 

Wird der Verkaufspreis nachträglich reduziert, hat dies auf die vereinbarte Provisionshöhe keinen Einfluss. 

Der Vermittler hat seine Provision verdient, wenn der Vertrag infolge seiner Vermittlung zustande kommt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag lässt den Provisionsanspruch grundsätzlich unberührt.

Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vermittler nicht selbst an dem Vertragsabschluss mitgewirkt hat. Es genügt, wenn seine Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. 

Wird die Yacht vom Auftraggeber privat verkauft, entfällt der Provisionsanspruch.

Die Provision ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages (die Unterzeichnung beider Parteien) fällig. Sie ist zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung.

Der Provisionsanspruch ist auch dann verdient, wenn der Vertrag mit einer Partei zustande kommt, mit der ein Kaufinteressent in einem besonders engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht.

Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht auch dann in voller Höhe, wenn der Auftraggeber die Yacht innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vermittlungsauftrages an einen von dem Vermittler nachgewiesenen Interessenten verkauft.

Der Vermittler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.


6 Laufzeit und Kündigung

Der Vermittlungsauftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

Der Vertrag kann jederzeit durch den Auftraggeber oder Vermittler fristlos gekündigt werden. Die Kündigung kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.


7 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stade
Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

8 Datenschutzerklärung / Webseite

Der Vermittler weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vermittlungsvertrages anfallenden Daten und Fotos zu seiner Yacht gespeichert werden. 

Der Auftraggeber erklärt hiermit seine Zustimmung, dass diese Daten und Fotos vom Vermittler elektronisch gespeichert, bearbeitet und für eigene Werbezwecke genutzt werden.


9 Salvatorische Klausel

Die AGB bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich als rechtsunwirksam erweisen. Eine unwirksame Vorschrift ist durch einer rechtswirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen entspricht.


Stand 01.2017



 
 

Unsere  Geschäftszeiten: Montag - Freitag: 10.00 - 18.00 Uhr⚓️ 

Sie erreichen uns über Telefon 04141  777 69 88 ⚓️ Mobil/ WhatsApp 0173 60 76 935  oder  E-Mail info@falk-yachting.de⚓️ 

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